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Wissen

Was genau ist die Erweiterung der CSRD auf die NFRD?

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Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erweitert die bestehende NFRD (Non-Financial Reporting Directive) deutlich, sowohl in Bezug auf den Geltungsbereich als auch auf die inhaltlichen Anforderungen. Hier sind die wichtigsten Erweiterungen, die die CSRD gegenüber der NFRD einführt:

1. Erweiterter Anwendungsbereich

  • NFRD: Die NFRD galt für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, einschließlich Banken und Versicherungsgesellschaften. Dadurch wurden die Berichtspflichten auf eine relativ kleine Anzahl von Unternehmen innerhalb der EU beschränkt.

  • CSRD: Die CSRD weitet den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen aus, einschließlich großer nicht börsennotierter Unternehmen (d. h. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR). Darüber hinaus unterliegen auch alle börsenkotierten Unternehmen, einschließlich KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit einigen Ausnahmen, den CSRD-Berichtspflichten.

 

2. Detailliertere Berichtspflichten

  • NFRD: Die NFRD legt Berichtspflichten zu einer begrenzten Anzahl nichtfinanzieller Aspekte fest, wie z. B. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerthemen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.

  • CSRD: Die CSRD verlangt eine detailliertere und umfassendere Berichterstattung über ESG-Aspekte (Environmental, Social and Governance). Unternehmen müssen nicht nur über ihre eigene Leistung berichten, sondern auch über ihre Wertschöpfungsketten und die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Klimawandel. Dazu gehören auch zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. Nachhaltigkeitsziele und -strategien.

 

3. Verbindliche Berichtsstandards

  • NFRD: Im Rahmen der NFRD hatten Unternehmen eine gewisse Flexibilität bei der Berichterstattung, da es keine festgelegten Standards gab. Unternehmen konnten aus verschiedenen Berichtsstandards wählen, wie z.B. der GRI (Global Reporting Initiative) oder dem UN Global Compact.

  • CSRD: Mit der CSRD werden verbindliche EU-basierte Berichtsstandards eingeführt, die als European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bekannt sind. Diese Standards gewährleisten eine konsistente, vergleichbare und zuverlässige ESG-Berichterstattung in der gesamten EU.

 

4. Externe Verifizierung

  • NFRD: Im Rahmen der NFRD war keine externe Prüfung oder Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung erforderlich, was zu einem unterschiedlichen Maß an Zuverlässigkeit und Qualität führte.

  • CSRD: Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie ihre ESG-Berichterstattung von einem Dritten überprüfen lassen, ähnlich wie bei der Prüfung von Finanzdaten. Dies erhöht die Zuverlässigkeit der gemeldeten Informationen.

 

5. Digitale Beziehung

  • NFRD: Die NFRD enthielt keine spezifischen Anforderungen daran, wie Meldungen digital eingereicht werden mussten.

  • CSRD: Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Berichte in einem standardisierten digitalen Format einreichen, was die Zugänglichkeit und Analyse dieser Informationen für die Stakeholder erleichtert.

 

6. Erhöhung der Transparenz und des Umfangs

  • NFRD: Die NFRD konzentrierte sich in erster Linie auf die Berichterstattung über historische Informationen über die nichtfinanzielle Leistung.

  • CSRD: Die CSRD verlangt nicht nur eine historische Berichterstattung, sondern auch zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. die langfristigen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit sowie die Auswirkungen von Geschäftsstrategien auf ESG-Ziele.

 

7. Einbeziehung von Stakeholdern

  • NFRD: Die Einbeziehung von Stakeholdern war vorhanden, aber der Schwerpunkt lag mehr auf Aktionären und finanziellen Stakeholdern.

  • CSRD: Die CSRD legt einen stärkeren Schwerpunkt auf die Interessen einer breiteren Gruppe von Stakeholdern, einschließlich Mitarbeitern, Kunden, Gemeinden und der Umwelt. Dadurch werden die Berichte für ein größeres Publikum relevanter.

Die CSRD ist eine wesentliche Erweiterung der NFRD und markiert einen Wandel hin zu einem detaillierteren, einheitlicheren und geprüften Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Dies stärkt die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsleistung und -wirkung.

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