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Wissen

Überblick über die CSRD-Meldepflicht

  

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) führt ein umfassendes Paket von Berichtspflichten für Unternehmen ein, das darauf abzielt, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeits- und ESG-Aspekte (Environmental, Social, and Governance) zu verbessern.

 

Überblick über die wichtigsten Berichtspflichten, die von der CSRD abgedeckt werden:

 

1. ESG-Themen und inhaltliche Anforderungen

 

Milieu (Umwelt)

  • Klimawandel: Unternehmen müssen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel berichten, einschließlich Treibhausgasemissionen, Energiemanagement und Anpassungsstrategien.

  • Biodiversität und Ökosysteme: Informationen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Biodiversität, Landnutzung, Entwaldung und natürliche Ressourcen.

  • Wasser- und Abfallwirtschaft: Berichterstattung über Wasserverbrauch, Abfallwirtschaft und die Auswirkungen auf Wasserressourcen und Abfallentsorgungspraktiken.

  • Zirkularität und Ressourcen: Unternehmen müssen auch über ihren Rohstoffverbrauch und ihre Bemühungen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft informieren.

 

Soziale Aspekte (Sozial)

  • Menschenrechte: Informationen darüber, wie das Unternehmen die Menschenrechte achtet, einschließlich Due-Diligence-Prozesse, Risikobewertungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen.

  • Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen: Berichterstattung über Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Beziehungen zu den Arbeitnehmern.

  • Einbeziehung der Gemeinschaft: Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die lokalen Gemeinschaften, einschließlich sozioökonomischer Auswirkungen und kommunaler Projekte.

  • Verbraucherrechte: Informationen über Produktsicherheit, Datenschutz und ethische Geschäftspraktiken in Bezug auf Kunden.

 

Governance (Governance)

  • Governance-Struktur: Details zu den Governance-Strukturen des Unternehmens, einschließlich der Rolle des Vorstands in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG.

  • Integrität und Ethik: Informationen zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, Verhaltenskodizes und Compliance-Programmen.

  • Risikomanagement: Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung und zum Management von ESG-bezogenen Risiken, einschließlich klimabezogener und menschenrechtlicher Risiken.

  • Vergütungspolitik: Wie die Vergütungspolitik des Unternehmens mit der Nachhaltigkeitsleistung verknüpft ist.

 

2. Zukunftsgerichtete Informationen

  • Strategie und Ziele: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsziele und -strategien beschreiben, einschließlich langfristiger Pläne zum Management von ESG-Risiken und -Chancen.

  • Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie: Wie Nachhaltigkeits- und ESG-Faktoren in die breitere Geschäftsstrategie und Entscheidungsfindung integriert werden.

  • Szenarioanalyse: Verwendung von Szenarien, z.B. im Kontext von Klimarisiken, zur Abschätzung zukünftiger unternehmerischer Herausforderungen.

 

3. Wertschöpfungskette und Lieferanten

  • Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette: Unternehmen müssen über die ESG-Auswirkungen ihrer gesamten Wertschöpfungskette berichten, einschließlich Lieferanten und Kunden.

  • Lieferantenbewertung: Wie das Unternehmen ESG-Kriterien in den Lieferantenauswahlprozess und die Lieferantenbewertung integriert.

 

4. Analyse der Ausrüstung

  • Bestimmung wesentlicher Themen: Unternehmen müssen erklären, wie sie bestimmen, welche ESG-Themen für ihre Geschäftstätigkeit wesentlich sind, wobei sie die Auswirkungen auf die Stakeholder und die Gesellschaft insgesamt berücksichtigen.

 

5. Transparenz und Zugänglichkeit

  • Standardisierte Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre ESG-Berichte nach den von der EU festgelegten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einreichen.

  • Digitale Einreichung: Berichte müssen in einem standardisierten digitalen Format eingereicht werden, was die Zugänglichkeit für Stakeholder erleichtert.

 

6. Externe Verifizierung

  • Prüfung: Die ESG-Berichterstattung muss von einem externen Prüfer oder Zertifizierer geprüft werden, ähnlich wie die Prüfung von Finanzdaten. Dies erhöht die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der gemeldeten Informationen.

 

7. Doppelte Materialität

  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen externer ESG-Faktoren auf ihre finanzielle Leistung (von außen nach innen) als auch über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt (von innen nach außen) berichten.

 

8. Vergleichbarkeit und Kohärenz

  • Benchmarking: Die Berichterstattung sollte vergleichbar und konsistent sein, damit die Stakeholder die ESG-Leistung verschiedener Unternehmen innerhalb derselben Branche vergleichen können.

 

9. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen

  • Risiken: Identifizierung von ESG-bezogenen Risiken, wie z. B. dem Klimawandel oder Menschenrechtsfragen, die sich auf die Leistung oder den Ruf des Unternehmens auswirken könnten.

  • Chancen: Beschreibung, wie ESG-Initiativen neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen oder den Wert für Stakeholder steigern.

 

10. Einbeziehung von Stakeholdern

  • Stakeholder-Engagement: Unternehmen sollten erklären, wie sie Stakeholder in ihre Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Berichterstattung einbeziehen, einschließlich des Dialogs mit Mitarbeitern, Kunden und lokalen Gemeinschaften.

 

11. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen

  • EU-Taxonomie: Unternehmen müssen angeben, wie ihre Aktivitäten zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen, wie sie in der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten festgelegt sind.

 

Dieser umfassende Rahmen, der durch die CSRD auferlegt wird, verlangt von Unternehmen, nicht nur detailliertere und umfassendere Informationen über ihre ESG-Leistung bereitzustellen, sondern diese Informationen auch nach etablierten Standards und Prozessen zu melden. Dadurch wird Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und -kommunikation und trägt letztlich zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Wirtschaft bei.

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