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Überblick über die CSRD-Meldepflicht
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) führt ein umfassendes Paket von Berichtspflichten für Unternehmen ein, das darauf abzielt, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeits- und ESG-Aspekte (Environmental, Social, and Governance) zu verbessern.
Überblick über die wichtigsten Berichtspflichten, die von der CSRD abgedeckt werden:
1. ESG-Themen und inhaltliche Anforderungen
Milieu (Umwelt)
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Klimawandel: Unternehmen müssen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel berichten, einschließlich Treibhausgasemissionen, Energiemanagement und Anpassungsstrategien.
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Biodiversität und Ökosysteme: Informationen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Biodiversität, Landnutzung, Entwaldung und natürliche Ressourcen.
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Wasser- und Abfallwirtschaft: Berichterstattung über Wasserverbrauch, Abfallwirtschaft und die Auswirkungen auf Wasserressourcen und Abfallentsorgungspraktiken.
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Zirkularität und Ressourcen: Unternehmen müssen auch über ihren Rohstoffverbrauch und ihre Bemühungen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft informieren.
Soziale Aspekte (Sozial)
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Menschenrechte: Informationen darüber, wie das Unternehmen die Menschenrechte achtet, einschließlich Due-Diligence-Prozesse, Risikobewertungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen.
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Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen: Berichterstattung über Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Beziehungen zu den Arbeitnehmern.
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Einbeziehung der Gemeinschaft: Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die lokalen Gemeinschaften, einschließlich sozioökonomischer Auswirkungen und kommunaler Projekte.
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Verbraucherrechte: Informationen über Produktsicherheit, Datenschutz und ethische Geschäftspraktiken in Bezug auf Kunden.
Governance (Governance)
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Governance-Struktur: Details zu den Governance-Strukturen des Unternehmens, einschließlich der Rolle des Vorstands in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG.
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Integrität und Ethik: Informationen zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, Verhaltenskodizes und Compliance-Programmen.
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Risikomanagement: Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung und zum Management von ESG-bezogenen Risiken, einschließlich klimabezogener und menschenrechtlicher Risiken.
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Vergütungspolitik: Wie die Vergütungspolitik des Unternehmens mit der Nachhaltigkeitsleistung verknüpft ist.
2. Zukunftsgerichtete Informationen
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Strategie und Ziele: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsziele und -strategien beschreiben, einschließlich langfristiger Pläne zum Management von ESG-Risiken und -Chancen.
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Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie: Wie Nachhaltigkeits- und ESG-Faktoren in die breitere Geschäftsstrategie und Entscheidungsfindung integriert werden.
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Szenarioanalyse: Verwendung von Szenarien, z.B. im Kontext von Klimarisiken, zur Abschätzung zukünftiger unternehmerischer Herausforderungen.
3. Wertschöpfungskette und Lieferanten
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Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette: Unternehmen müssen über die ESG-Auswirkungen ihrer gesamten Wertschöpfungskette berichten, einschließlich Lieferanten und Kunden.
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Lieferantenbewertung: Wie das Unternehmen ESG-Kriterien in den Lieferantenauswahlprozess und die Lieferantenbewertung integriert.
4. Analyse der Ausrüstung
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Bestimmung wesentlicher Themen: Unternehmen müssen erklären, wie sie bestimmen, welche ESG-Themen für ihre Geschäftstätigkeit wesentlich sind, wobei sie die Auswirkungen auf die Stakeholder und die Gesellschaft insgesamt berücksichtigen.
5. Transparenz und Zugänglichkeit
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Standardisierte Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre ESG-Berichte nach den von der EU festgelegten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einreichen.
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Digitale Einreichung: Berichte müssen in einem standardisierten digitalen Format eingereicht werden, was die Zugänglichkeit für Stakeholder erleichtert.
6. Externe Verifizierung
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Prüfung: Die ESG-Berichterstattung muss von einem externen Prüfer oder Zertifizierer geprüft werden, ähnlich wie die Prüfung von Finanzdaten. Dies erhöht die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der gemeldeten Informationen.
7. Doppelte Materialität
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Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen externer ESG-Faktoren auf ihre finanzielle Leistung (von außen nach innen) als auch über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt (von innen nach außen) berichten.
8. Vergleichbarkeit und Kohärenz
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Benchmarking: Die Berichterstattung sollte vergleichbar und konsistent sein, damit die Stakeholder die ESG-Leistung verschiedener Unternehmen innerhalb derselben Branche vergleichen können.
9. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen
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Risiken: Identifizierung von ESG-bezogenen Risiken, wie z. B. dem Klimawandel oder Menschenrechtsfragen, die sich auf die Leistung oder den Ruf des Unternehmens auswirken könnten.
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Chancen: Beschreibung, wie ESG-Initiativen neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen oder den Wert für Stakeholder steigern.
10. Einbeziehung von Stakeholdern
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Stakeholder-Engagement: Unternehmen sollten erklären, wie sie Stakeholder in ihre Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Berichterstattung einbeziehen, einschließlich des Dialogs mit Mitarbeitern, Kunden und lokalen Gemeinschaften.
11. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen
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EU-Taxonomie: Unternehmen müssen angeben, wie ihre Aktivitäten zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen, wie sie in der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten festgelegt sind.
Dieser umfassende Rahmen, der durch die CSRD auferlegt wird, verlangt von Unternehmen, nicht nur detailliertere und umfassendere Informationen über ihre ESG-Leistung bereitzustellen, sondern diese Informationen auch nach etablierten Standards und Prozessen zu melden. Dadurch wird Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und -kommunikation und trägt letztlich zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Wirtschaft bei.